Eppo Chretien Bachiene van Hees wurde am 28.10.1813 in Bergen-op-Zoom (Niederlande) geboren. Auf den Spuren seines Vaters Jean Frédéric Van Hees, eines pensionierten Hauptmanns, schloss er sich dem niederländischen Militär an. Ende 1841 wurde er Offizier beim luxemburgischen Bundeskontingent, eingesetzt wurde er in Echternach und Diekirch. Infolge eines Aufstandes der niederen Ränge gegen ihre unbeliebten ausländischen Offiziere im Mai 1848 wurden die ausländischen Offiziere dazu aufgefordert, die luxemburgische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Bachiene van Hees kam dieser Aufforderung nach, seine Naturalisation wurde am 09.02.1849 erteilt.
Am 16.09.1849 heiratete er in Diekirch Elisabeth Joséphine Scholtes/Scholtus (03.03.1830-01.09.1850), eine Enkelin des Landvermessers und Geometers Richard Pancratius Valerius (1773-1842). Sie hatten ein Kind: Marie Pauline Joséphine Bachiène van Hees.
Bachiene van Hees war in den 1850er und 1860er Jahren Mitglied des Milizrates und wurde 1860 zum Ritter vom Orden der Eichenkrone ernannt. Er trat durch Königlich-großherzoglichen Beschluss am 30.10.1868 im Rang eines Honorarmajors in die Rente ein. Er war durchaus wohlhabend. Neben seiner Residenz in der Esplanade 32 besaß er auch Ländereien in Diekirch, Bettendorf und Mertzig.
Eppo Chretien Bachiene van Hees starb am 09.01.1891 in Diekirch nach langer Krankheit.
Joséphine Bachiene van Hees, die Tochter von Eppo Chretien Bachiene van Hees, wurde am 18.04.1850 als Marie Pauline Joséphine Bachiene van Hees geboren. Schon zu Lebzeiten setzte sie sich für Bedürftige ein, so organisierte sie 1875 mit anderen Diekircher Frauen eine Kollekte für Überschwemmungsopfer in Südfrankreich. Sie starb am 29.12.1935. Mit ihrem Tod vermachte sie der Stadt Diekirch ihr gesamtes Vermögen in Höhe von ungefähr 350.000 Franken, bestehend aus Bargeld, dem Haus auf der Esplanade sowie Ländereien in Mertzig und Bettendorf. Der Gemeinde blieben nach Kostenabzügen für Begräbnis, Messen und anderes in etwa 260.000 Franken übrig. Davon sollte nach Wunsch der Verstorbenen eine Stiftung errichtet werden, aus der jedes Jahr eine verarmte, mittellose Frau nach Wahl einer dafür eigens eingerichteten Kommission eine Spende von 8.000 Franken bekommen sollte. Bis zu deren Tod sollte jedoch zunächst ihre Haushälterin diese Spende erhalten.