Der Friedhof in Diekirch
Historischer Rundweg über den Diekircher Friedhof
Seit dem 7. Jahrhundert befand sich der Diekircher Friedhof um die alte Sankt-Laurentius-Kirche herum verteilt. Infolge des Edikts vom 26. Juni 1784 von Joseph II, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, wonach die Beisetzung von Leichen in Kirchen und auf Friedhöfen innerhalb von Städten und Dörfern verboten war, wurde ein neuer Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen auf einem aufgefüllten Teil des Stadtgrabens errichtet. Später wurden hier die Markthalle (1845) und ein Gebäude der Straßenbauverwaltung (seit 1939) gebaut. Von 1830 bis 1856 befand sich der Gemeindefriedhof auf der Rückseite des verlassenen Jesuitenklosters auf dem Gelände des heutigen Schulkomplexes. Seit seiner letzten Verlegung 1856 befindet sich der Gemeindefriedhof an seinem heutigen Standort. 1890 sowie 1954/55 wurde er erweitert. Seit 1889 verfügt der Friedhof über einen besonderen Eingang: ein dunkelgrünes schmiedeeisernes Gitter zwischen vier mächtigen Pilastern aus rotem Sandstein. Neu im Stadtbild Diekirchs war dieses Portal jedoch nicht: vorher war es der Eingang des Wirtgensschlass, dessen letzter Besitzer mit seinem Tod 1889 das Schloss an die Stadt vermacht hatte.
Seit einer gesetzlichen Regelung von 1972 werden Grabkonzessionen nur noch für 30 Jahre vergeben. Wird die Konzession nach Ablauf der 30 Jahre nicht verlängert, wird das Grab abgetragen. Im Sinne der „Charte internationale du patrimoine funéraire“ gilt es künstlerisch oder personengeschichtlich interessante Gräber zu erforschen und erhalten. In Diekirch geschieht dies im „Parc des Tombes remarquables“: Hier werden die Grabstelen bedeutender Diekircher Familien und Einzelpersonen, so zum Beispiel auch jene von August Wirtgen (1834-1889), für den interessierten Besucher erhalten.